Home

Zurück zur Übersicht
   
Begriffserklärungen
A B C D E F G H I J K
L M N O P Q R S T U
V W X Y Z
 
   

Begriffserklärungen - X, Y, Z

Zehnt: In der Karolingerzeit etablierte, von allen Höfen erhobene Naturalabgabe (zehnter Teil der Ernteerträge, oft auch des Viehs) an den jeweiligen Bischof; die Zehntrechte über einzelne Höfegruppen und Dörfer gerieten später meist in den Besitz anderer geistlicher Institutionen (z.B. Kloster Gehrden in Wellentrup) oder weltlicher Herren. Unterschieden wurden der rauhe oder Schofzehnt, der im Auftrag des Zehntherrn in Garben (Schöfen) direkt vom Feld geholt (gezogen) wird und der Sackzehnt, eine festgelegte Getreideabgabe anstelle des rauhen Zehnten.[1]

Zuschlag: 1) Hecken oder Zäune als Abgrenzung eines Grundstücks;[1]
Zuschlag: 2) entsprechend abgegrenztes Grundstück, ® Hagen.[1]

Zweiständerbau: Ältere Form des niederdeutschen Bauernhauses (Hallenhauses) mit zwei dachtragenden Ständerreihen beiderseits der ® Diele. Ställe und auch Kammern befanden sich in niedrigen seitlichen Abseiten, den Kübbungen.[1]


Quellen: [1] Linde, Roland und Heinrich Stiewe: Aus Margit Lenniger [Hrsg.]: Talle. Das Kirchdorf und seine Nachbarn. Bielefeld 2005, S. 386f.