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Begriffserklärungen - X, Y, Z |
Zehnt:
In der Karolingerzeit etablierte, von allen Höfen erhobene
Naturalabgabe (zehnter Teil der Ernteerträge, oft auch des
Viehs) an den jeweiligen Bischof; die Zehntrechte über
einzelne Höfegruppen und Dörfer gerieten später meist in den
Besitz anderer geistlicher Institutionen (z.B. Kloster
Gehrden in Wellentrup) oder weltlicher Herren. Unterschieden
wurden der rauhe oder Schofzehnt, der im Auftrag des
Zehntherrn in Garben (Schöfen) direkt vom Feld geholt
(gezogen) wird und der Sackzehnt, eine festgelegte
Getreideabgabe anstelle des rauhen Zehnten.[1] |
Zuschlag: 1)
Hecken oder Zäune als Abgrenzung eines Grundstücks;[1]
Zuschlag: 2)
entsprechend abgegrenztes Grundstück,
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Hagen.[1] |
Zweiständerbau:
Ältere Form des niederdeutschen Bauernhauses (Hallenhauses)
mit zwei dachtragenden Ständerreihen beiderseits der
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Diele. Ställe und auch Kammern befanden sich in niedrigen
seitlichen Abseiten, den Kübbungen.[1] |
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Quellen: |
[1] Linde, Roland und
Heinrich Stiewe: Aus Margit
Lenniger [Hrsg.]: Talle. Das Kirchdorf und seine Nachbarn.
Bielefeld 2005, S. 386f. |
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