Begriffserklärungen - A |
Abgaben und Leistungen: Ursprünglich zu leistende
reine
Naturalabgaben und
Arbeitsleistungen, wurden in der Folgezeit
weitgehend durch Geldabgaben abgelöst (
Ablösung).[2] |
Ablösung: Aufhebung von rechtlichen Belastungen in
der Regel durch Geldzahlung. Die A. der Feudallasten
( Abgabe- und Dienstpflichten
der Kolonate) wurden in
Lippe1838 gesetzlich geregelt; in der Regel musste der
25-fache Betrag des geschätzten Geldwertes der Belastung als
Ablösekapital gezahlt werden.[1] |
Abmeierung: Die leibeigenen Bauern, die den Hof nicht
ordnungsgemäß führten oder ihre Abgaben nicht leisteten, konnte gezwungen werden, abzumeiern
d.h. sie mussten den Hof verlassen.[2] |
a.c.: anni currentis (lat.: "laufenden Jahres") |
Ackerbürger: |
aetatis = aetäs: (lat.)
Lebensalter. Im Wüstener Kirchenbuch beim Eintrag der
Gestorbenen abgekürzt "act). |
Altes Dorf:
In Unterwüsten, an der Grenze zu Oberwüsten, gelegener
Wohnplatz.[2] |
Amt: 1)
Landesherrliche Verwaltungseinheit, bestehend aus mehreren
Bauerschaften, manchmal
unterteilt in Vogteien; dem Amt standen der adelige Drost
(diese Position verschwand im 18. Jahrhundert) und der
bürgerliche Amtmann vor.
Amt: 2) Aus einer Villikation hervorgegangener
Hofverband (lat. officium), gelegentlich mit
besonderen Rechten ausgestattet.
Amt: 3.)
Bezeichnung für eine städtische Handwerker- und
Händlerzunft.[1] |
Amtsmeier: Die jeweils
vier
Meier der Ämter Barkhausen
und Heerse ( Amt), die als
Beisitzer des Fronen fungierten, im weiteren Sinne alle zu
den beiden genannten Ämter gehörenden Meier; im 17. und 18.
Jahrhundert bildeten sie eine rechtlich privilegierte
Oberschicht des lippischen Bauernstandes.[1] |
Anklapp: |
Anschreibebuch: |
Arbeitsleistungen:
Hand- und Spanndienste.[2] |
Armendeche: Verwalter
der
Armenkasse.[2] |
Armenkasse: Kasse, in
die Wohlhabende Geld- und Sachspenden z. B. Flachs durch
Sammlungen einzahlten und aus der die Armen der
Gemeinde unterstützt wurden.[2] |
Ausfachung: |