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Begriffserklärungen
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Begriffserklärungen - R

Rauchhuhn: Naturalabgabe von jeder Wohnstätte.[1]

Reallasten: Grundherrschaftliche Abgabepflichten, die an den Hof- und Grundbesitz geknüpft waren (u.a. ® Pachtkorn, Weinkauf, Zehnt).[1]

Reichskammergericht: Neben dem Reichshofrat eines der beiden höchsten Justizorgane des Heiligen Römischen Reiches; der Sitz des R. wurde 1689 von Speyer nach Wetzlar verlegt.[1]

Rente: Regelmäßiges arbeitsloses Einkommen aus Grund- und Hausbesitz.[1]

Rentengrundherschaft: Im SpätMA und der NZ dominierende Form der Grundherrschaft, bei der die Eigenwirtschaft des Grundherrn eine nur noch nebensächliche Rolle spielte und die Pflichten der zugehörigen, weitgehend selbständig wirtschaftende Bauern in der Leistung von Geld- und Naturalabgaben bestand.[1]

Rentkammer: Wirtschafts- und Finanzbehörde des Landesherrn.[1]

Restanten: Steuer- und Abgabenschulden.[1]

Rittergut: Rittergut Steinbeck.


Quellen: [1] Linde, Roland und Heinrich Stiewe: Aus Margit Lenniger [Hrsg.]: Talle. Das Kirchdorf und seine Nachbarn. Bielefeld 2005, S. 386f.