Begriffserklärungen - R |
Rauchhuhn:
Naturalabgabe von jeder Wohnstätte.[1] |
Reallasten:
Grundherrschaftliche Abgabepflichten, die an den Hof- und
Grundbesitz geknüpft waren (u.a.
® Pachtkorn,
Weinkauf, Zehnt).[1] |
Reichskammergericht:
Neben dem Reichshofrat eines der beiden höchsten
Justizorgane des Heiligen Römischen Reiches; der Sitz des R.
wurde 1689 von Speyer nach Wetzlar verlegt.[1] |
Rente:
Regelmäßiges arbeitsloses Einkommen aus Grund- und
Hausbesitz.[1] |
Rentengrundherschaft:
Im SpätMA und der NZ dominierende Form der Grundherrschaft,
bei der die Eigenwirtschaft des Grundherrn eine nur noch
nebensächliche Rolle spielte und die Pflichten der
zugehörigen, weitgehend selbständig wirtschaftende Bauern in
der Leistung von Geld- und Naturalabgaben bestand.[1] |
Rentkammer:
Wirtschafts- und Finanzbehörde des Landesherrn.[1] |
Restanten:
Steuer- und Abgabenschulden.[1] |
Rittergut: Rittergut Steinbeck. |