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Begriffserklärungen
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Begriffserklärungen - E

Ehrenkleid:

eigen(be)hörig, Eigen(be)hörigkeit:
1) Im engeren Sinne nur auf die persönliche Abhängigkeit (Leibeigenschaft) bezogen, meist aber
2) Abhängigkeitsverhältnis, bei dem Leibherr und Grundherr identisch sind.[1]

Eigentumsgefälle: Gefälle, Sterbfall bzw. Erbteil, Weinkauf.

Einlieger: In Westfalen auch Heuerling genannt. Hausbewohner, besaß im Gegensatz zum Kolon weder Haus noch Hof, sondern wohnte zur Miete und hatte günstigstenfalls ein wenig Garten- und Ackerland pacht- oder pfandweise in Gebrauch; musste sich seiner Hände Arbeit nähren, also von Lohnarbeit, Leineweben, Garnspinnen u.ä. Tätigkeiten existieren.[1]

ej.: Abkürzung für ejusdem [lat.] von derselben Art. z.B. dasselbe Datum wie vor.[2]

Elokation: Zwangsbewirtschaftung eines überschuldeten Hofes durch die Verwaltung, vor allem in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts praktiziert; die Ländereien wurden dabei bis zur finanziellen Gesundung des Hofes  parzellenweise verpachtet.[1]  

Erbteil, Erbteilung: Sterbfall.[1]


Quellen: [1] Linde, Roland und Heinrich Stiewe: Aus Margit Lenniger [Hrsg.]: Talle. Das Kirchdorf und seine Nachbarn. Bielefeld 2005, S. 386.
  [2] Ergänzungen, die sich aus den Texten der "Wüstener Geschichtsseiten im Internet" ergeben.

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