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Begriffserklärungen
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Begriffserklärungen - L

Landschatz: Frühe Form der Grundsteuer, unregelmäßig erhoben vom 15. bis zum frühen 17. Jahrhundert. Die Steuerzahler wurden in den sog. Landschatzregistern verzeichnet.[1]

Lehen, Lehnswesen: Im HochMA ausgebildete Form adliger Herrschaftsausübung. Die Verleihung von Besitztiteln (Lehnsgütern) war eine Gegengabe des Lehnsherren für die geleisteten Dienste des Lehnsmannes (Vasallen). Das Lehnsgut war in der Regel erblich und fiel erst nach dem Aussterben der Vasallenfamilie an den Lehnsherren zurück, die Lehnsbindung musste aber jeweils nach dem Tode des Lehnsherrn oder des Lehnsinhabers bestätigt werden. Lehen wurden zunächst nur an Adlige vergeben, seit dem SpätMA gelangten auch Bürger und sogar auch einige Bauern in den Besitz von Lehen.[1]
Leibherr: Adliger oder kirchlicher Herrschaftsträger, von dem ein Landbewohner persönlich abhängig (leibeigen) war.[1]

Leibzucht: 1) Nutzungs- und Versorgungsrechte der Altenteiler (Leibzüchter) gegenüber dem Hofbesitzer,
Leibzucht: 2) Altenteilerhaus.[1]


Quellen: [1] Linde, Roland und Heinrich Stiewe: Aus Margit Lenniger [Hrsg.]: Talle. Das Kirchdorf und seine Nachbarn. Bielefeld 2005, S. 386f.