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Begriffserklärungen - S |
Salbuch: |
Salland:
Im MA das zum
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Herrenhof gehörende Land, dessen Erträge unmittelbar dem
Grundherrn zugute kommen. Das Salland wurde durch das
Hofgesinde und die dienstpflichtigen Inhaber der
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Hufen bestellt.[1] |
Schuld:
Pachtkorn.[1] |
Schürken: Todesursache bei Kleinkindern. |
Spieker: Kornspeicher.[1] |
Sponsa: Braut. |
Sponso: Bräutigam. |
Stätte:
Kleines
Kolonat, Hausstätte, im Unterschied zum bäuerlichen
Hof mit geringem oder keinem Landbesitz; die Inhaber von
Stätten wurden als
Kötter bezeichnet.[1] |
Sterbfall:
Auch Erbteil bzw. Erbteilung genannt; Geldabgabe der Erben
eines verstorbenen Eigenbehörigen an den Leibherren,
berechnet sich nach dem persönlichen, mobilen Nachlaß.[1] |
Stiege:
Zwanzig Stück.[1] |
Stot(t)en:
Jährling, ein- bis zweijähriges Pferd, das noch nicht
angespannt wird.[1] |
Straßenkötter:
Kleinstättenbesitzer,
Kolon, Kötter; der Name bezieht sich darauf, dass die
meisten Straßenkötter über keinen eigenen
Hofraum verfügen, sondern ihr Haus direkt an der Straße
errichtete.[1] |
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Quellen: |
[1] Linde, Roland und
Heinrich Stiewe: Aus Margit
Lenniger [Hrsg.]: Talle. Das Kirchdorf und seine Nachbarn.
Bielefeld 2005, S. 386f. |
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