Begriffserklärungen - H |
Hagen: 1) Hecke, "Einhegung", Abrenzung;
Hagen: 2) entsprechend
abgegrenztes Grundstück, Bezirk.[1] |
hagenfrei, Hagenfreie: ®
frei, Freiheit, Hagenrecht.[1] |
Hagenrecht: Rechtsform, mit der im Hochmittelalter
(12., 13. Jh.) neugegründete Hagensiedlungen ausgestattet
wurden; die weitgehenden Freiheiten sollten Siedler
anlocken.[1] |
Halbmeier, Halbspänner:
spanndienstpflichtiger Bauer; zwei Halbspänner stellen bei
den Diensten zusammen ein volles Gespann von sechs (oder
vier) Pferden.[1] |
Hartkorn: Gerste, Roggen, Weizen.[1] |
Hedderhausen: Hellerhausen.[2] |
Herrenhof: (lat. curia bzw.curtis dominicalis,
mnd. hof): Im MA der vom villicus (®
Meier) im Auftrag des Grundherrn verwaltete zentrale Hof
einer ® Villikation mit dem
® Salland; dem Herrenhof war
meist eine Anzahl von abhängigen bäuerlichen Stätten (
® Hufen) nachgeordnet.Nach der
Auflösung des Villikationssystems im SpätMA wurde der
Herrenhof wie die vormaligen Hufen als selbständiges
bäuerlichen Anwesen geführt (® Rentengrundherrschaft)[1] |
Heuerling: ® Einlieger.[1] |
Hofgericht: Eines der Obergerichte der Grafschaft
Lippe, zuständig in Zivilsachen, in Konkurrenz zur
® Justizkanzlei.[1] |
Hofraum: Grundfläche, auf der das Wohnhaus und
die Nebengebäude des Hofes standen, meistens mit Bäumen
bestanden und im ® Zuschlag.[1] |
Hoppenplöcker: Handdienstpflichtiger
Kleinstätteninhaber; der Name leitet sich ab von
Dienstpflichten in den landesherrlichen Hopfengärten, die
aber nicht von allen so genannten Hoppenplöckern
eingefordert wurden; ® Kolon,
Kötter.[1] |
Hude: Hüten von Rindvieh- und Schafherden, auch
Eichelmast der Schweine, meist genossenschaftlich durch
Gemeindehirten auf Privatgrundstücken und auf den
® Gemeinheiten ausgeübt.[1] |
Hudeberechtigung: festgelegte Berechtigung von
Personen oder Gruppen (z.B. Gemeinden), Vieh auf privaten
oder gemeindeeigenen Grundstücken zu hüten. In der Regel
waren Stückzahlen des zu hütenden Viehs und die Zeiträume (Hudetermine)
genau festgelegt.[1] |
Hufe: (lat. mansum, mnd. hove) 1) Im MA
bäuerliche Stätte innerhalb einer ®
Villikation, die von hörigen Bauern erblich
bewirtschaftet wird. Nach der Auflösung des
Villikationssystem wurde die Hufe zum selbständigen
bäuerlichen Anwesen (®
Rentengrundherrschaft).
Hufe: (lat. mansum, mnd. hove)
2) Seit dem HochMA auch Bezeichnung für einen
zusammenhängenden Besitzkomplex innerhalb einer dörflichen
oder städtischen Feldmark.[1] |
Hüfener: Inhaber einer
® Hufe bzw. einer ehemaligen
Hufe.[1] |
huj. =hujus: lat.
dieses (Monats). Als Wiederholung im Wüstener Kirchenbuch
verwendet. |