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Begriffserklärungen
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Begriffserklärungen - H

Hagen: 1) Hecke, "Einhegung", Abrenzung;  
Hagen: 2) entsprechend abgegrenztes Grundstück, Bezirk.[1]

hagenfrei, Hagenfreie: ® frei, Freiheit, Hagenrecht.[1]
Hagenrecht: Rechtsform, mit der im Hochmittelalter (12., 13. Jh.) neugegründete Hagensiedlungen ausgestattet wurden; die weitgehenden Freiheiten sollten Siedler anlocken.[1]  

Halbmeier, Halbspänner: spanndienstpflichtiger Bauer; zwei Halbspänner stellen bei den Diensten zusammen ein volles Gespann von sechs (oder vier) Pferden.[1]

Hartkorn: Gerste, Roggen, Weizen.[1]
Hedderhausen: Hellerhausen.[2]
Herrenhof: (lat. curia bzw.curtis dominicalis, mnd. hof): Im MA der vom villicus (® Meier) im Auftrag des Grundherrn verwaltete zentrale Hof einer ® Villikation mit dem ® Salland; dem Herrenhof war meist eine Anzahl von abhängigen bäuerlichen Stätten ( ® Hufen) nachgeordnet.Nach der Auflösung des Villikationssystems im SpätMA wurde der Herrenhof wie die vormaligen Hufen als selbständiges bäuerlichen Anwesen geführt (® Rentengrundherrschaft)[1]  
Heuerling: ® Einlieger.[1]
Hofgericht: Eines der Obergerichte der Grafschaft Lippe, zuständig in Zivilsachen, in Konkurrenz zur ® Justizkanzlei.[1]  
Hofraum: Grundfläche, auf der das Wohnhaus und die Nebengebäude des Hofes standen, meistens mit Bäumen bestanden und im ® Zuschlag.[1]  
Hoppenplöcker: Handdienstpflichtiger Kleinstätteninhaber; der Name leitet sich ab von Dienstpflichten in den landesherrlichen Hopfengärten, die aber nicht von allen so genannten Hoppenplöckern eingefordert wurden; ® Kolon, Kötter.[1]  
Hude: Hüten von Rindvieh- und Schafherden, auch Eichelmast der Schweine, meist genossenschaftlich durch Gemeindehirten auf Privatgrundstücken und auf den ® Gemeinheiten ausgeübt.[1]
Hudeberechtigung: festgelegte Berechtigung von Personen oder Gruppen (z.B. Gemeinden), Vieh auf privaten oder gemeindeeigenen Grundstücken zu hüten. In der Regel waren Stückzahlen des zu hütenden Viehs und die Zeiträume (Hudetermine) genau festgelegt.[1]
Hufe: (lat. mansum, mnd. hove) 1) Im MA bäuerliche Stätte innerhalb einer ® Villikation, die von hörigen Bauern erblich bewirtschaftet wird. Nach der Auflösung des Villikationssystem wurde die Hufe zum selbständigen bäuerlichen Anwesen (® Rentengrundherrschaft).
Hufe: (lat. mansum, mnd. hove) 2) Seit dem HochMA auch Bezeichnung für einen zusammenhängenden Besitzkomplex innerhalb einer dörflichen oder städtischen Feldmark.[1]  

Hüfener: Inhaber einer ® Hufe bzw. einer ehemaligen Hufe.[1]  

huj. =hujus: lat. dieses (Monats). Als Wiederholung im Wüstener Kirchenbuch verwendet.


Quellen: [1] Linde, Roland und Heinrich Stiewe: Aus Margit Lenniger [Hrsg.]: Talle. Das Kirchdorf und seine Nachbarn. Bielefeld 2005, S. 387.