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Begriffserklärungen
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Begriffserklärungen - D

Diele/Deele: Befahbarer, zentraler hallenartiger Raum, wie er bis in das 19. Jahrhundert zum üblichen Raumprogramm städtischer und ländlicher Wohngebäude in Nordwestdeutschland gehörte.[1]

Dienen: Dienstmagd, Dienstknecht. Diente bei ..., war in Stellung bei ...[2]

Dimissorialschein: Schein, der von den Brautleuten beim Pfarrer zur Trauung vorgelegt werden musste, wenn eines der beiden Heiratswilligen aus einem anderen Ort stammte. Er wurde vom Pfarrer der Heimatgemeine ausgestellt.[2]

Dispens: [lat.] kirchliche Befreiung von Ehehindernissen.[2]

Domäne: Ein dem Landesherrn gehörendes landwirtschaftliches Gut, das durch Verwalter oder Pächter ( konduktoren) bewirtschaftet wurde und auf dem dienstpflichtige Bauern Hand- und Spanndienste verrichteten.[1]

Dreifelderwirtschaft: Traditionelle, seit dem Hochmittelalter übliche Form des Ackerbaus, bei der Wintergetreide, Sommergetreide und Brache sich ablösten. Oft waren Fünf- und Sechsfelderfolgen in Gebrauch, bei denen Rauhfutter (Grünfutter) und Flachs zwischengeschaltet wurden.[1]

Dreiständerbau: Form des niederdeutschen Bauernhauses (Hallenhauses) mit drei dachtragenden Ständerreihen in den Dielenwänden und einer niedrigen Stallabseite (Kübbung). Übergangsform zwischen Zwei- und  Vierständerbau.[1]


Quellen: [1] Linde, Roland und Heinrich Stiewe: Aus Margit Lenniger [Hrsg.]: Talle. Das Kirchdorf und seine Nachbarn. Bielefeld 2005, S. 385f.
  [2] Ergänzungen, die sich aus den Texten der "Wüstener Geschichtsseiten im Internet" ergeben.