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Begriffserklärungen - D |
Diele/Deele: Befahbarer, zentraler hallenartiger
Raum, wie er bis in das 19. Jahrhundert zum üblichen
Raumprogramm städtischer und ländlicher Wohngebäude in
Nordwestdeutschland gehörte.[1] |
Dienen: Dienstmagd, Dienstknecht. Diente bei ..., war in Stellung bei ...[2] |
Dimissorialschein: Schein, der von den Brautleuten
beim Pfarrer zur Trauung vorgelegt werden musste, wenn eines
der beiden Heiratswilligen aus einem anderen Ort stammte. Er
wurde vom Pfarrer der Heimatgemeine ausgestellt.[2]
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Dispens: [lat.] kirchliche Befreiung von
Ehehindernissen.[2] |
Domäne: Ein dem
Landesherrn gehörendes landwirtschaftliches Gut, das durch
Verwalter oder Pächter ( konduktoren)
bewirtschaftet wurde und auf dem dienstpflichtige Bauern
Hand- und Spanndienste
verrichteten.[1] |
Dreifelderwirtschaft:
Traditionelle, seit dem Hochmittelalter übliche Form des
Ackerbaus, bei der Wintergetreide, Sommergetreide und Brache
sich ablösten. Oft waren Fünf- und Sechsfelderfolgen in
Gebrauch, bei denen Rauhfutter (Grünfutter) und Flachs
zwischengeschaltet wurden.[1] |
Dreiständerbau: Form
des niederdeutschen Bauernhauses (Hallenhauses) mit drei
dachtragenden Ständerreihen in den Dielenwänden und einer
niedrigen Stallabseite (Kübbung). Übergangsform zwischen
Zwei- und
Vierständerbau.[1] |
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Quellen: |
[1] Linde, Roland und
Heinrich Stiewe: Aus Margit
Lenniger [Hrsg.]: Talle. Das Kirchdorf und seine Nachbarn.
Bielefeld 2005, S. 385f. |
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[2] Ergänzungen, die sich
aus den Texten der "Wüstener Geschichtsseiten im Internet"
ergeben. |
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