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Aquarell von R. Haase
   
   

Pecherhof - Oberwüsten Nr. 5
Hofgeschichte

Der Pecher-Hof in den 1960er Jahren.[1]

Der Pecherhof gehört zu den Uralthöfen in Wüsten. Seine Gründung war vermutlich weit vor dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648).


 Seine Besitzer "rühmten" sich der Freiheit. Sie waren nicht der Lippischen Herrschaft eigen. Sie waren freie Bauern und nicht leibeigen wie fast alle Bewohner der später errichteten Höfe in Wüsten.

Ursprünglich bekam der Pecherhof die Hof-Nr. 5.[2] Nach der Zusammenlegung der beiden Bauerschaften und ihrer Verwaltungen von Ober- und Unterwüsten 1939 zur Gemeinde Wüsten, bekam der Hof die Nr. 269.[3] Heute, nach der Eingemeindung in Bad Salzuflen, hat der Pecherhof die Adresse Pillenbrucher Straße 30.

Die geographischen Koordinaten des Hofes sind:

Die erste schriftliche Erwähnung ist in einer der ältesten lippischen Landschatzregister mit Namen zahlungspflichtiger Höfe von 1507 überliefert: "Euert Pecher 1 ort"[4] [5]

Eine weitere Erwähnung findet der Hof und seine 8 Bewohner in der Volkszählumg von 1609.[6]

 

Köttere haben Pferde

 

Pecher

1

 

Zimblich

Frauew

1

 
 

Sohn

1

 
 

Dochter

2

 
 

Knecht

1

 
 

Inliggersche

1

Arm

 

Klein Kind

1

 

Volkszählung in Wüsten 1609.

Im Salbuch der Vogtei Schötmar von etwa 1616/1617, in dem die zu bezahlenden Steuern und Abgaben verzeich-net sind, ist der Hof aufgeführt:[7]

"Pecher ist M. G. H. eigen. Die Erbfall hort nah Vornholtze; gibt zu Schatze 1 Gfl.: gibt nah Vornholtze 1 Hon, 1 mager Schwein, á2 Huner nach Dettmoldtñ. Gibt nach Breda 1 Mt. Hafern , 1 Mt. Gersten; dienet daselbst jarlich 12 Tage mit den Pferden. Den Borgfest nach Vornholtze, ádafür 1½ Rtl.; Malzgeld dahin 9 Gr.; 3 Tage Burgfest.ñ Gibt in die Rentcammer nach Dettmoldt 1 Tlr. Pacht von Busch Holzes. Dem Koster 1 Schfl. Hafern. 1 Worst Pastorn 1 Worst. Hat zu 6 Mt. Hafern das Land, zu 2 F. Heu Wiesewachs. áHofgerichtsschatz nach Detmold 3 Gr.ñ

 

Quellen: [1]Dank an Dr. Helmut Feucker,Wüsten, der das Titelfoto zur Verfügung stellte.
  [2] Landes-Verordnungen der Grafschaft Lippe. Zweeiter Band. Lemgo, gedruckt mit Meyerschen Schriften, 1781. Seite 216 Num. CIV. Verordnung wegen Numerirung der Häuser, von 1766. http://www.woiste.de/W-Auf-HNR.html
  [3] Im Jahr 1939, nach der Zusammenlegung der beiden Bauerschaften Ober- und Unterwüsten zur Gemeinde Wüsten, bekamen die Höfe und Häuser neue, fortlaufende Nummern, beginnend von der alten Grenze zu Unterwüsten ab der Nummer 156.
  [4] Stöwer, Herbert, Bearbeitet von: Die ältesten lippischen Landschatzregister von 1467, 1488, 1497 und 1507. Aschendorff Münster 2002 Seite 81.
  [5] (1530) 1 Ort = 3 Mark, ½ O = 18 Schilling. Aus Verdenhalven, Fritz: Alte  Maße, Münzen und Gewichte aus dem deutschen Sprachgebiet. Neustadt a. d. Aisch 1968.
  [6]  LAV NRW OWL L92 Z IV Nr. 29 Seite 257. Mit "Köttere haben Pferde" wird ausgesagt, dass auf dem Pecherhof die Felder mit Pferden bestellt werden. Und mit "Zimblich"= ziemlich, dass der Hofbesitzer nicht reich aber begütert ist.
  [7] Stöwer, Herbert und Fritz Verdenhalven: Salbücher der Grafschaft Lippe von 1614 bis etwa 1620. Lippische Geschichtsquellen. Veröffentlichungen des Naturwissenschaftlichen und Historischen Vereins für das Land Lippe und des Lippischen Heimatbundes. Band 3. Münster in Westfalen 1969. Seite 132 Pos 1141.