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Hof Schuttenmeier, Sturhahn, Güse - Unterwüsten Nr. 45
Hofgeschichte |
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Luftbildaufnahme vom Hof Güse auf der Krutheide vor 1958. |
Der Hof Schuttenmeier auf der Krutheide
hatte ursprünglich (ab 1766) die Hofnummer Unterwüsten Nr.
45. Anfang der 1950er Jahre, bei der ersten Vergabe von
Straßennamen in Wüsten, Krutheide Nr. 9, die nach der
Eingemeindung von Wüsten 1969 in Bad Salzuflen in
Loosestraße Nr. 9 umbenannt wurde. Später, Mitte der 1970er
Jahre, bekam der Hof Güse die Adresse Bad Salzuflen,
Loosestraße Nr. 28. |
Die
geographischen Koordinaten des Hofes sind: |
Vermutlich stammen die
Vorfahren der Schuttenmeiers aus Salzuflen. Dort wird das
Geschlecht der Schutte schon im 14. Jahrhundert mehrfach
genannt.
Im Jahre 1487 waren Dethard Schutte, der schon 1482 Ratmann
zu Salzuflen war, und Johannes Moller zu Salzuflen mit dem
Meierhofe zu Schwabedissen (Schwaghof) belehnt worden, der
dann jahrhundertelang in den Händen der Schutte bleiben
sollte. Auf Dethard Schutte folgte 1491 Johann Schutte
(zweifellos ein Sohn), der wie sein Vater mit der Hälfte der
„curia in Swabedissen“ belehnt wurde.
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Ein nichterbender Sohn der Schutten vom
Schwaghof wird im 16. Jh. den Hof Schutte auf der Krutheide
gegründet haben. In der Volkszählung von 1609 wird unter
"Kötter ohne Pferde" eine Schutt Ilsche genannt, in deren
Haus ein Einlieger mit Frau aufgeführt ist. Alle drei werden
als arm bezeichnet. |
Die
Aufzeichnungen der Wüstener Kirchenbücher beginnen, in den
ersten Jahren lückenhaft, ab 1671. |
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Der Name des Hofes und seiner
Bewohner wechselte im 18. und 19. Jahrhundert
mehrfach zwischen Schutten, Schuttenmeier und
Schuttbarthold in unterschiedlichen Schreibweisen. |
1712 |
Schutmeyer |
1746 |
Schutte |
1758 |
Schuttenmeyer |
1760 |
Schuttbarthold |
1788 |
Schut Bartholt l. Schutten Meyer |
1790 |
Schutbartold |
1791 |
Schuthans |
1795 |
Schutten |
1807 |
Schuttbarthold |
1807 |
Schuttenmeyer |
1808 |
Schuttbartold v. Schuttenmeyer |
1875 |
Schuttenmeier |
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Urkunde zum Freikaf der Familie Schutbarthold in Unterwüsten
Nr. 45. |
Der Text der Urkunde lautet: |
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm Leopold, Regierender
Fürst zur Lippe Edler Herr und Graf zu Schwalenberg und
Sternberg, Souverain von Vianen und Ameyden, Erb-Burg-Graf
zu Utrecht. |
Thun Kund und fügen hirmit zu wissen; daß , nachdem der
Straßenkötter Schutbartold Unterwüsten unterthänigst
nachgesucht hat, Wir gnädigst geruhen möchten, sowohl ihm,
seine Ehefrau und eheliche Dependenz des Leibeigenthums zu
entlassen, als die auf seiner Stätte haftende eigenbehörige
Qualität aufzuheben, und sich erbotten hat, dafür so gleich
10 Gfl. [= Goldflorin] zu bezalen, künftig aber jedes Jahr
auf Martini [= 11. November] und zwar im künftigen Jahre zum
erstenmahl einen Canon von 10 Mg [= Mariengroschen] in das
Rentregister des Amts Schötmar zu entrichten, Wir deßen
sehen jedoch unter dem Vorbehalt der Erhöhung oder
Verminderung des jährlichen Canons, wenn auf Güter von
gleicher Größe und Beschaffenheit, bey künftiger allgemeiner
Aufhebung des Leibeigenthums ein höherer oder geringerer
Canon kommen sollte, gnädigst statt gegeben haben, und ihn,
seine Frau und eheliche Dependenz sie mit und in Kraft
dieses Documents nicht allein des Leibeigenthums entlasten,
sondern auch die auf seiner Stätte haften in eigenbehörige
Qualität gänzlich aufheben, so daß er seine Frau und
eheliche Dependenz solche, so lange sie jenen Canon jährlich
promt und richtig abführen, als freie Personen, ohne zu den
mit dem Leibeigenthum verknüpften Verbindlichkeiten schuldig
zu seyn, besitzen können. In Urkund deßen ist darüber
dieses Document ausgefertigt, von Uns Höchsteigenständig
Unterschrieben, und das Cammer-Siegel daran gehangen. So
geschehen Detmold den 30ten Mai 1799. |
Document /
über /
das aufgehobene personal
und real Eigenthum, /
für /
den Straßenkötter Schutbartold N[ummer] 45 /
der Bauerschaft Unterwüsten. |
[gez.] F W Leopold Fürst z[ur] Lippe.
[hinter
dem Falz verborgen] v. Hoffmann [Kanzler] |
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Die Hofgeschichte wird fortgesetzt. |
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Quellen: |
Weitestgehend nach Bernhard Thümmel: „Die Meyer zu
Schwabedissen“ Verlag für Sippenforschung und Wappenkunde
E.A. Starcke (Joh. Hans Kretschmer) Görlitz 1930. Seite
12ff. |
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Neue Lippische Regesten: 1487 Mai 30. Bürgermeister und Rat
des Weichbildes Salzuflen beurkunden daß vor ihnen der
Bielefelder Bürgermeister Wylhelm van Grest seine
Hälfte des Erbgutes in Seligenwörden (Zelgen worden)
– dessen andere Hälfte Hinrick van Vresenhusen und
Frederick de Swarte innehaben –, gelegen zwischen dem
Hof Schwabedissen (to Swavedissen), Walbergh und dem
hilghen geyste und bis an die Salze (Sollte)
reichend, an Bernd Schutte und seine Frau Engelle
für 100 gfl. rhein. verkauft hat. Bei zukünftigen Rodungen
sollen sie kein fruchtbares Eichenholz beschädigen oder
schlagen. Rückkauf bleibt vorbehalten. |
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Siehe auch Rügge, Dr.
Nicolas: "Des Leibeigenthums entlassen"
http://www.woiste.de/W-Auf-LE.html
Um nun die Art der hier vorgenommenen
„Befreiung“ besser verstehen zu können, sei kurz an die
grundherrschaftliche Verfassung der lippischen Dörfer
erinnert. Die damals als „Colonate“ bezeichneten ländlichen
Anwesen, wurden von den Bewohnern fast ausnahmslos nur „meierstättisch“
besessen, was bedeutete, daß die wirtschaftenden Familien
streng genommen nicht über Eigentumsrechte an Grund und
Boden verfügten. Auch wenn sie in der Regel über eine viele
Generationen ungestört im Besitz der Höfe blieben, waren sie
rechtlich gesehen nur Erbpächter, die ohne Zustimmung des
Grundherren keine Verpfändungen oder gar Veräußerungen
vornehmen durften. |
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