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Hof Schuttenmeier, Sturhahn, Güse - Unterwüsten Nr. 45
Hofgeschichte

Luftbildaufnahme vom Hof Güse auf der Krutheide vor 1958.

Der Hof Schuttenmeier auf der Krutheide hatte ursprünglich (ab 1766) die Hofnummer Unterwüsten Nr. 45. Anfang der 1950er Jahre, bei der ersten Vergabe von Straßennamen in Wüsten, Krutheide Nr. 9, die nach der Eingemeindung von Wüsten 1969 in Bad Salzuflen in Loosestraße Nr. 9 umbenannt wurde. Später, Mitte der 1970er Jahre, bekam der Hof Güse die Adresse Bad Salzuflen, Loosestraße Nr. 28.  

Die geographischen Koordinaten des Hofes sind:

Vermutlich stammen die Vorfahren der Schuttenmeiers aus Salzuflen. Dort wird das Geschlecht der Schutte schon im 14. Jahrhundert mehrfach genannt. Im Jahre 1487 waren Dethard Schutte, der schon 1482 Ratmann zu Salzuflen war, und Johannes Moller zu Salzuflen mit dem Meierhofe zu Schwabedissen (Schwaghof) belehnt worden, der dann jahrhundertelang in den Händen der Schutte bleiben sollte. Auf Dethard Schutte folgte 1491 Johann Schutte (zweifellos ein Sohn), der wie sein Vater mit der Hälfte der „curia in Swabedissen“ belehnt wurde.

Ein nichterbender Sohn der Schutten vom Schwaghof wird im 16. Jh. den Hof Schutte auf der Krutheide gegründet haben. In der Volkszählung von 1609 wird unter "Kötter ohne Pferde" eine Schutt Ilsche genannt, in deren Haus ein Einlieger mit Frau aufgeführt ist. Alle drei werden als arm bezeichnet.

Die Aufzeichnungen der Wüstener Kirchenbücher beginnen, in den ersten Jahren lückenhaft, ab 1671.

 

Der Name des Hofes und seiner Bewohner wechselte im 18. und 19. Jahrhundert mehrfach zwischen Schutten, Schuttenmeier und Schuttbarthold in unterschiedlichen Schreibweisen. 

1712

Schutmeyer

1746 Schutte

1758

Schuttenmeyer

1760 Schuttbarthold 1788 Schut Bartholt l. Schutten Meyer 1790 Schutbartold
1791 Schuthans 1795 Schutten 1807 Schuttbarthold

1807

Schuttenmeyer

1808

Schuttbartold v. Schuttenmeyer

1875

Schuttenmeier

 

Urkunde zum Freikaf der Familie Schutbarthold in Unterwüsten Nr. 45.

Der Text der Urkunde lautet:

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm Leopold, Regierender Fürst zur Lippe Edler Herr und Graf zu Schwalenberg und Sternberg, Souverain von Vianen und Ameyden, Erb-Burg-Graf zu Utrecht.

Thun Kund und fügen hirmit zu wissen; daß , nachdem der Straßenkötter Schutbartold Unterwüsten unterthänigst nachgesucht hat, Wir gnädigst geruhen möchten, sowohl ihm, seine Ehefrau und eheliche Dependenz des Leibeigenthums zu entlassen, als die auf seiner Stätte haftende eigenbehörige Qualität aufzuheben, und sich erbotten hat, dafür so gleich 10 Gfl. [= Goldflorin] zu bezalen, künftig aber jedes Jahr auf Martini [= 11. November] und zwar im künftigen Jahre zum erstenmahl einen Canon von 10 Mg [= Mariengroschen] in das Rentregister des Amts Schötmar zu entrichten, Wir deßen sehen jedoch unter dem Vorbehalt der Erhöhung oder Verminderung des jährlichen Canons, wenn auf Güter von gleicher Größe und Beschaffenheit, bey künftiger allgemeiner Aufhebung des Leibeigenthums ein höherer oder geringerer Canon kommen sollte, gnädigst statt gegeben haben, und ihn, seine Frau und eheliche Dependenz sie mit und in Kraft dieses Documents nicht allein des Leibeigenthums entlasten, sondern auch die auf seiner Stätte haften in eigenbehörige Qualität gänzlich aufheben, so daß er seine Frau und eheliche Dependenz solche, so lange sie jenen Canon jährlich promt und richtig abführen, als freie Personen, ohne zu den mit dem Leibeigenthum verknüpften Verbindlichkeiten schuldig zu seyn,  besitzen können. In Urkund deßen ist darüber dieses Document ausgefertigt, von Uns Höchsteigenständig Unterschrieben, und das Cammer-Siegel daran gehangen. So geschehen Detmold den 30ten Mai 1799.

Document / über / das aufgehobene personal
und real Eigenthum, / für / den Straßenkötter Schutbartold N[ummer] 45 / der Bauerschaft Unterwüsten.

[gez.] F W Leopold Fürst z[ur] Lippe.
 

[hinter dem Falz verborgen] v. Hoffmann [Kanzler]

 
 
 

Die Hofgeschichte wird fortgesetzt.


Quellen: Weitestgehend nach Bernhard Thümmel: „Die Meyer zu Schwabedissen“ Verlag für Sippenforschung und Wappenkunde E.A. Starcke (Joh. Hans Kretschmer) Görlitz 1930. Seite 12ff.
  Neue Lippische Regesten: 1487 Mai 30. Bürgermeister und Rat des Weichbildes Salzuflen beurkunden daß vor ihnen der Bielefelder Bürgermeister Wylhelm van Grest seine Hälfte des Erbgutes in Seligenwörden (Zelgen worden) – dessen andere Hälfte Hinrick van Vresenhusen und Frederick de Swarte innehaben –, gelegen zwischen dem Hof Schwabedissen (to Swavedissen), Walbergh und dem hilghen geyste und bis an die Salze (Sollte) reichend, an Bernd Schutte und seine Frau Engelle für 100 gfl. rhein. verkauft hat. Bei zukünftigen Rodungen sollen sie kein fruchtbares Eichenholz beschädigen oder schlagen. Rückkauf bleibt vorbehalten.
  Siehe auch Rügge, Dr. Nicolas: "Des Leibeigenthums entlassen" http://www.woiste.de/W-Auf-LE.html
Um nun die Art der hier vorgenommenen „Befreiung“ besser verstehen zu können, sei kurz an die grundherrschaftliche Verfassung der lippischen Dörfer erinnert. Die damals als „Colonate“ bezeichneten ländlichen Anwesen, wurden von den Bewohnern fast ausnahmslos nur „meierstättisch“ besessen, was bedeutete, daß die wirtschaftenden Familien streng genommen nicht über Eigentumsrechte an Grund und Boden verfügten. Auch wenn sie in der Regel über eine viele Generationen ungestört im Besitz der Höfe blieben, waren sie rechtlich gesehen nur Erbpächter, die ohne Zustimmung des Grundherren keine Verpfändungen oder gar Veräußerungen vornehmen durften.