Wüstener im Ausland kriminell geworden |
In den Jahren 1817 und 1818 wurde Marie Sophie Kruthöfer,
die sich auch Koch nannte, mehrmals im Amt Schötmar
verhaftet und mit Gefängnishaft bestraft. Bei einer
Vernehmung vor dem Amt Schötmar am 24. April 1817 gab sie in
Anwesenheit ihrer Eltern an, dass sie 19 Jahre alt sei und
in Wüsten konfirmiert worden sei. Sie war in Bielefeld
verhaftet und nach Schötmar überstellt worden, weil sie
keinen Pass besaß und ihr Betrügereien vorgeworfen worden
sind, die sie aber von sich wies. Als sie 17 Jahre alt war,
ging sie mit Einwilligung ihrer Eltern bei dem Bürger
Althöfer in Salzuflen in den Dienst. Dort wurde von ihr
schwere Arbeiten verlangt, die sie nicht leisten konnte und
die Frau hätte sie „zum Teufeln verwiesen“, weshalb
sie nach nur zwölf Wochen den Haushalt verlassen hätte. Dann
sei sie ein halbes Jahr bei dem Schuhmacher Remmert in
Herford als Spinnerin tätig gewesen und darauf wieder ein
halbes Jahr bei einem Juden in Lage [der Namen konnte nicht
entziffern werden]. Weil sie dort nichts zu essen bekam,
wanderte sie weiter nach Hameln, wo ihr der Bürger und
Branntweinbrenner Kato einen guten Lohn versprach. Aber sie
wurde dort verhaftet, weil sie keinen Pass hatte und
schließlich zu ihrer Mutter zurückgebracht. Dann habe sie
einige Wochen auf den Höfen Wilmsmeier und P... in Vlotho
gedient und dann eine Anstellung bei dem Kolonen Schröder in
Brockhagen bei Bielefeld kommen. Aus Geldmangel konnte sie
sich keinen Pass beim Amt Schötmar besorgen und wurde
deshalb wieder verhaftet und nach Herford verbracht. 1818
dann sollte die junge Frau wieder vernommen werden, war aber
heimlich aus dem Amt entwichen. Ihre Eltern wußten auch
nicht, wo sie sich aufhielt und sie hielten ihre Tochter für
arbeitsscheu. |
Ende Oktober 1817 berichtete
der Bürgermeister von Vlotho an das Amt Schötmar, dass Anne
Sophie Kruthöfer „zu den liederlichsten und
immoralischsten Weibes Personen hiesiger Gegend
[gehörte]. Sie hat sich eine Zeitlang im hiesigen
Verwaltungs-Bezirke geschäftslos umhergetrieben, ist
mehreremale arretirt und durch Einsperrung bestraft worden.
Darauf hat sie sich von hier entfernt und sich in und bei
Minden aufgehalten, ist auf Vagabundage und Hurerei
betroffen worden, weshalb sie dann dorten […] mit 10
Peitschenhieben bereits bestraft worden ist.“ |
Als nächstes finden man
einen Vorgang in den Akten, wonach sie nach einer
zweijährigen Haft im Zuchthaus, weil sie wiederholt trotz
Verbots preußisches Territorium betreten hatte, im Mai 1821
von Herford aus wieder an das Amt Schötmar überstellt wurde. |
Nachdem sie dort
verschwunden war, kam am 6. November 1821 vom hannoverschen
Amt Aerzen eine Anfrage zu ihrer Person. Sie hatte dort „an
einem großen Diebstahle“ teilgenommen und das hannoversche
Amt bat für die Verhandlung um Informationen über sie. Das
Amt Schötmar fasste zusammen: „Dieselbe hat schon seit
längerer Zeit das Gewerbe eines öffentlichen Mädchens
getrieben und ist wegen ihrer liederlichen herumvagieren-den
Lebensart in den Jahren 1817 und 1818 mehrmals mit Arrest im
Amtsgefängnisse und im Werkhause in Detmold bestraft.“
Am 5. Mai 1821 wäre sie von Herford nach einer
Zuchthausstrafe an das Amt Schötmar abgeliefert worden, wäre
aber wieder entwichen. |
Ihre Eltern lebten in der
Krutheide und waren arm. |
Ob es sich um dieselbe Person handelt, ist nicht sicher: Im
März 1835 wurde Sophie Amalie Kruthöfer nach einer
Zuchthausstrafe zum dritten Mal wegen Einreise nach Preußen
von Herford aus nach Salzuflen überstellt. Die stammte aus
Unterwüsten und war 39 Jahre alt.
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Cf. StA
Detmold, L 108 Schötmar Fach 24 Nr. 6, Band 1.
Cf. L 108 Schötmar Fach 24 Nr. 6, Band 2. |
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Friedrich Wilhelm Begemann
wurde am 24. September 1828 zu einer einjährigen
Arbeitsstrafe in Oldenburg verurteilt. „Uebrigens hat
derselbe in hiesigem Lande mit einer sehr berüchtigten
Diebesfamilie in Verbindung gestanden und ist […] wegen
Hülfsleistung bey mehreren Diebstahlsverbrechen […]
verutheilt“, berichtete am 24. September 1829 die
Justizkanzlei Oldenburg. |
Oberpolizeidiener Sonntag berichtete über Begemann an das
Amt Schötmar: Er stammte von der Stätte Nr. 56 in
Unterwüsten und hätte bei seiner Heirat einen Brautschatz
von vielleicht 15 Reichstalern zu erwarten und besitze kein
Vermögen. Den Erkundigungen im Dorf nach hätte Begemann
früher kein tadelswertes Leben geführt und hätte im Februar
1825 Wüsten verlassen und sei seitdem nicht zurückgekehrt. |
Nach verbüßter Haft wurde Begemann an das Amt Schötmar
abgeschoben. Dort wurde er unter polizeiliche Aufsicht
gestellt und Sonntag sollte halbjährlich Bericht über
Begemann beim Amt erstatten. |
Cf. L 108 Schötmar Fach 24 Nr. 6 Band 1. |
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Im Sommer 1820 war Johann Jobst Lüning aus
Unterwüsten bei Bremen verhaftet worden, weil er einen
gefälschten Pass mit sich führte und Bettelte. Das
Gohgericht Achim hatte ihn zu einer 8tägigen Gefängnisstrafe
verurteilt und er wurde nun dem Amt Schötmar zu weiteren
Ermittlungen überstellt. Im Verhör am 26. Juni 1820 gab
Lüning an, dass er in Unterwüsten wohne, „wo er sich vom
Tagelohn und seiner Hände Arbeit ernähre." |
„Des Sommers pflege er nach Bremen zu gehen und daselbst
durch Schiffsziehen etwas zu verdienen. Am vorhergehenden
Tage vor 7 Wochen sey er nun auch wieder in diese Jahre von
Haus abgereist und auch bald nachher nach Bremen gelangt. Zu
Haus habe es aber an Geld gefehlt, um sich einen Paß zu
kaufen, und als dies nun ein auf dem nahegelegenen Gute
Steinbeck wohnhafter Müllergeselle Namens Brinkmeyer gehört,
so habe ihm dieser einen auf sich ausgestellten Paß
angeboten, weil er solchen nicht mehr braucht.“ Doch der
Müllergeselle hieß nicht Brinkmeyer, was Lüning nicht
wusste. Nur dessen Vornamen Heinrich kannte er. Der
Müllergeselle hatte einige Eintragungen in dem Pass
nachträglich geändert (der Pass liegt den Akten bei, die
Änderungen sind recht auffällig, schon weil sie mit anderer
Tinte vorgenommen worden sind). Auf dem Weg hatte Lüning
Leute um etwas zu tinken gebeten, die ihm aber kein Getränk,
sondern einen Pfennig gaben. Dies wurde als Bettelei
gewertet. |
L 108 Schötmar Fach 24 Nr.
7. |